Wie regulatorisch relevant ist deine HR-KI?
Wähle den konkreten Use Case und erhalte eine strukturierte Orientierung zu möglichen Verboten, Anhang-III-/High-Risk-Relevanz, Transparenzpflichten und offenen Governance-Punkten.
Der Check kann typische AI-Act-Konstellationen sichtbar machen, ersetzt aber keine Prüfung des konkreten Systems, Vertrags, Datenflusses oder Einsatzkontexts. DSGVO, Arbeitsrecht, Mitbestimmung und nationale Regeln sind zusätzlich zu prüfen.
Use Cases werden eingeordnet.
Verbote, Anhang III, Transparenz und Governance werden getrennt bewertet …
Deine regulatorische Orientierung
Kein Compliance-Score. Der Wert zeigt nur, wie viele der abgefragten organisatorischen Grundlagen bereits vorhanden sind.
Was bedeutet das für euch?
Was gilt wann?
Die wichtigsten Zeitpunkte für HR-Anwendungen im aktuellen Rechtsstand.
Use-Case-Findings
Regelbasierte Einordnung der von dir ausgewählten Anwendungen.
Offene Governance-Punkte
Fragen an den Provider
Die nächsten 5 Prüfschritte
Priorisierte Maßnahmen – keine automatische Compliance-Freigabe.
Häufige Fragen zum AI Act im HR
Welche HR-KI ist in Anhang III genannt?
Insbesondere KI für gezielte Stellenanzeigen, Analyse/Filterung von Bewerbungen, Kandidatenbewertung sowie Systeme für Entscheidungen über Arbeitsbedingungen, Beförderung oder Beendigung, bestimmte Aufgabenzuteilung und Leistungs-/Verhaltensmonitoring.
Ist jede Recruiting-KI automatisch High-Risk?
Nicht zwingend. Art. 6 Abs. 3 enthält Ausnahmen für bestimmte Systeme ohne erheblichen Einfluss auf Entscheidungen. Profiling schließt diese Ausnahme aus. Entscheidend sind intended purpose, tatsächliche Nutzung und die dokumentierte Einordnung des Providers.
Was gilt für Emotionserkennung am Arbeitsplatz?
Das Ableiten von Emotionen am Arbeitsplatz ist nach Art. 5 grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme besteht für Systeme, die aus medizinischen oder Sicherheitsgründen eingesetzt werden.
Wann gelten die High-Risk-Pflichten für Beschäftigungs-KI?
Nach dem Digital Omnibus on AI gelten die Regeln für Anhang-III-High-Risk-Systeme ab 2. Dezember 2027. Transparenzregeln nach Art. 50 sind bereits seit 2. August 2026 anwendbar.